Arbeitsrecht - Sozietät Bietmann
Arbeitsrecht ist unsere Expertise. Unsere Mandanten kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft, dem öffentlichen Dienst und dem kirchlichen Raum. Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Manager und Familienunternehmer zählen ebenso zu unseren Mandanten wie Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung im individuellen wie im kollektiven Arbeitsrecht. Der Beratungsansatz ist umfassend. Die Spezialisierung über Fachanwälte für Arbeitsrecht garantiert eine effiziente Bearbeitung der Mandate auf höchstem fachlichem Niveau. Unsere Lösungsansätze beinhalten neben einer rechtlichen Wertung immer auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele. Verhandlungsgeschick und -sicherheit zeichnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus. Der vertrauensvolle Kontakt zum Mandanten ist uns besonders wichtig. Wir bieten dem Mandanten eine umfassende und persönliche Betreuung.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Geschäftsführer-/Vorstandsverträge
- Verträge leitender Angestellter
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Kündigungsschutzverfahren
- Zeugnis, Abmahnung und Vergütung
- Betriebliche Mitbestimmung
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Interessenausgleich Beendigung von Geschäftsführer-/Vorstandsverträgen
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Mitarbeitervertretungsrecht
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Sportarbeitsrecht
- Insolvenzarbeitsrecht
- Disziplinarrecht
- Beamtenrecht
Wir wurden ausgezeichnet als Top Kanzlei für Arbeitsrecht 2020 und 2021!
Bereits 2020 wurde die Sozietät Bietmann von der Wirtschaftswoche zur Top Kanzlei für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Vom Magazin Focus wurde die Sozietät Bietmann zur „Top-Wirtschaftskanzlei 2021 im Arbeitsrecht“ gekürt. Zudem wurde Dr. Andreas Bietmann als Top-Anwalt im Arbeitsrecht persönlich ausgezeichnet. Im Alltag unserer versierten Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden sich viele unserer Mandanten mit der Anfrage zur rechtlichen Beurteilung verschiedenster Situationen des Arbeitsrechts an uns. Hierbei vertreten wir jedes individuelle Mandat mit der Devise, die bestmöglichen Erfolgsergebnisse und Lösungsansätze für unsere Klienten zu erzielen – sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite.


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